Fragen und Antworten rund um den Kooperationsvertrag

Diskusion rund um das Eishockey in Deutschland (DEL, Regionalligen u.s.w.)
Benutzeravatar
Marko
Beiträge: 442
Registriert: 13.02.2009, 13:28
Fanclub: Die Eisheiligen

Fragen und Antworten rund um den Kooperationsvertrag

Beitragvon Marko » 13.07.2011, 16:34

Information für alle Fans
Deutscher Eishockey-Bund e.V.


Fragen und Antworten rund um den Kooperationsvertrag

Am 30. April 2011 ist der Kooperationsvertrag zwischen dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB), der Eishockspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) und der Deutschen Eishockey Liga (DEL) ausgelaufen. Die DEL hat den Vertrag darüber hinaus vorsorglich gekündigt und darauf verwiesen, dass sich aus dem ausgelaufenen/gekündigten Kooperationsvertrag keinerlei Nachwirkungen-/pflichten ergeben. Entsprechend wurde seitens der Geschäftsführung der DEL wie auch ihres Rechtsanwalts im Verfahren beim CAS argumentiert. Der DEB und die ESBG haben in den Verhandlungen zum Neuabschluss eines Kooperationsvertrages stets betont, dass das deutsche Eishockey nur eine Zukunft hat, wenn alle Parteien an einem Strang ziehen. Mit den nachfolgenden Fragen und Antworten will der DEB seinen mit seinen Mitgliedern und der ESBG abgestimmten Standpunkt noch einmal kurz zusammengefasst klären.


Was will der Deutsche Eishockey-Bund?

Dass Eishockey in Deutschland in jeder Beziehung erfolgreich ist. Dazu gehören erfolgreiche Nationalmannschaften, was eine abgestimmte, möglichst flächendeckende Nachwuchsarbeit erfordert. Hierfür sind klar strukturierte durchgängige Ligenspielsysteme die zwingende Voraussetzung. Die Nachwuchsarbeit betreibenden Vereine/Klubs brauchen Motivationen, Ziele und Anreize, um die notwendigen Mitarbeiter halten und insbesondere auch, um die wirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen bzw. erhalten zu können. Nicht zuletzt müssen alle Anspruchsgruppen am Produkt Eishockey gemeinsam arbeiten und ein Image schaffen, das dem Potential der Sportart entspricht. Die Nationalmannschaften sind das Aushängeschild – doch nur eine nachhaltige Nachwuchsarbeit und verbindliche Spielsysteme und -modi erlauben mittel- und langfristig Topleistungen in der Weltspitze. Und diese sind notwendig, um auch die Medienpräsenz und damit die Vermarktungsmöglichkeiten zu steigern.


Worin liegt unsere Verantwortung?

Im einheitlichen Gesamtauftritt. Als nationaler Spitzenfachverband ist der DEB in der Pflicht, sowohl seinem Satzungszweck – Entwicklung und Förderung der Sportart – gerecht zu werden als auch die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Alle Vereine/Klubs, die dahinterstehenden Organisationen (DEL, ESBG, LEVs) sowie der DEB als nationaler Spitzenfachverband müssen den genannten Unterbau mittragen. Dieser Gesamtauftritt muss in einem rechtsverbindlichen Kooperationsvertrag verankert sein. Nur dann ist Eishockey attraktiv gestaltbar und nur dann hat die Sportart die nötige Aufmerksamkeit, die Fans, Spieler, Medien und Sponsoren bindet.


Was muss im Kooperationsvertrag aus der Sicht des DEB zwingend verankert sein?

Eine sinnvolle Verzahnung zwischen den Ligen; nur dadurch kann eine dauerhafte und flächendeckende Nachwuchsarbeit gewährleistet werden. Erforderlich dafür ist, dass

1. ein strukturierter Ligenspielbetrieb den Nachwuchsspielern und den dem Nachwuchs entwachsenden Spielern erlaubt, sich je nach Entwicklungsstand durch regelmäßige Eiszeit weiter zu entwickeln

2. dieser Ligenspielbetrieb mit möglichst einheitlichen Modi arbeitet, damit den Nationalmannschaften entsprechende Freiräume zur Verfügung stehen

3. Förderlizenzspieler in unterklassigen Vereinen/Klubs beschäftigt und durch Teilnahmen an Trainings und Spielen von höher klassigen Vereinen/Klubs gefördert werden. Aktuell haben die DEL-Klubs vielfach Förderlizenz-Spieler, die zwar am Training teilnehmen aber bei Spielen größtenteils auf der Ersatzbank sitzen. Andererseits sind sie beim unterklassigen Verein/Klub Fremdkörper.


Wie agiert der DEB?

Der DEB hat in den Verhandlungen stets mit offenen Karten gespielt und die notwendigen Positionen für seine Mitglieder und die Gesellschafter der ESBG, insbesondere die Vereine/Klubs der 2.BL, vertreten. Die Mitglieder des DEB und die Vereine/Klubs der 2.BL sind stets informiert. Die Fangruppierungen in Deutschland haben sich einvernehmlich für die Verzahnung der Ligen ausgesprochen. Ein Relegationsmodell ist als Zwischenlösung bis zu einem späteren direkten Auf- und Abstieg sinnvoll. Jedoch muss eine Relegation bzw. der Beginn entsprechender Spiele terminlich vernünftig sein und mit den sportlichen und wirtschaftlichen Interessen der Vereine/Klubs der 2.BL abgestimmt werden. Soll heißen, dass solche Spiele nicht bereits Mitte/Ende März eines Jahres beginnen können, da ansonsten die Saison für die Viertelfinal-Verlierer des Play-Offs der 2.BL schon Mitte/Ende Februar zu Ende wäre und sie somit ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt wären. Noch dazu müsste der Spielbetrieb nachhaltig Dienstagsspieltermine enthalten mit den bekannten negativen Konsequenzen (geringerer Zuschauerzuspruch). Seitens DEB und ESBG wurden zahlreiche Modelle vorgeschlagen, die die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigen.


Konsequenzen ohne einen Kooperationsvertrag?

Ohne rechtsverbindlichen Kooperationsvertrag würden sich zwischen DEL, ESBG und DEB keine wechselseitigen Verpflichtungen ergeben, was die bekannten faktische Konsequenzen mit sich bringen würde:

- Keinerlei Service für die Klubs der DEL durch IIHF, DOSB, Olympia Stützpunkte (OSP) und DEB

- Keine Spielgenehmigungen und Transferkarten durch DEB und Mitgliedsverbände des IIHF gem. IIHF International Transfer Regulations

- Keine Nominierung von Schiedsrichtern für Spiele mit Beteiligung nicht an die IIHF angeschlossener Organisationen

- Keine Spielgenehmigung für Spiele gegen Deutsche Mannschaften gem. Art. 4 SpO des DEB und ausländische Mannschaften gem. IIHF By-Laws 103 und 303

- Keine Rückkehr für Spieler und Schiedsrichter in den offiziellen Bereich des IIHF und des DEB, wenn ein Einsatz anlässlich eines Spiels mit einem Verein/einem Klub einer nicht an den IIHF angeschlossenen Organisation erfolgt


Es geht hier nicht um taktische Manöver oder Drohgebährden, sondern um Fakten bzw. Konsequenzen entsprechend den Vorgaben des IIHF, also der internationaen Eishockeyfamilie


Stehen die Mitglieder geschlossen hinter dem DEB?


Ja. Der DEB vertritt durch das gewählte Präsidium die Interessen seiner Mitglieder, die in alle Schritte innerhalb der Kooperationsverhandlungen eingebunden sind wie die Geschäftsführung der ESBG und die Vereine/Klubs der 2.BL. Alleingänge des Präsidiums des DEB und/oder einzelner Präsidiumsmitglieder gab es nicht und wird es nicht geben.


Warum sind die Landesverbände so wichtig für den deutschen Eishockeysport?

Weil sie das Fundament für die "Eishockeystars von Morgen" sind. Je mehr Eishockeyvereine/Klubs ausbilden und je besser sie ineinandergreifen, desto höher ist die Möglichkeit, Talente zu finden und zu fördern. Hier wird der Grundstein für die Nachwuchsarbeit und den Eishockeysport gelegt. Für ein überregionales Gelingen und einen langfristigen Erfolg des deutschen Eishockeys sind die LEVs zentral wichtig. Innerhalb der Landesverbände werden darüber hinaus Schiedsrichter aus- und weitergebildet, um sich für höhere Aufgaben zu bewähren.

Die jungen Spieler brauchen jedoch auch eine Perspektive, den sportlichen und persönlichen Anreiz, weiterzukommen. Den Wettbewerb kennen sie aus den ausbildenden Vereinen, diesen in höheren Klassen nicht mehr anzubieten, weil keine Verzahnung besteht, ist für den Nachwuchs kein gutes Signal und wird dazu führen, dass Kinder und Jugendliche den Weg auf das Eis nicht mehr finden.
http://www.deb-online.de/index.php/deb- ... -fans.html

meble kuchenne tarnowskie góry piekary śląskie będzin świętochłowice zawiercie knurów mikołów czeladź myszków czerwionka leszczyny lubliniec łaziska górne bieruń

Zurück zu „Eishockey in Deutschland“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste