Hallo, Barbara,
vielleicht können wir das Persönliche mal draußen lassen und über die Sache reden!?!? Das sollte nach Deinen Ausführungen hier im Forum ja auch in Deinem Interesse sein.
Es wurden hier von verschiedenen Usern einige ganz interessante Fragen gestellt, die sicherlich von allgemeinem Interesse sind und deren Beantwortung Dir als gewöhnlich gut informierter Gesellschafterin/Stadträtin sehr leicht fallen sollte, weswegen ich Dich hiermit höflichst um deren Beantwortung bitte.
Was spannend bleibt, wie schauen die neuen Verträge mit der Stadt aus (Miete)?
Frage: Gibt es eine Einigung zwecks neuer Hallenmiete oder ist dies mit der Lizenzvergabe gekoppelt. (indirekt Rangrücktritt)
Was ist/wird mit dem neuen Hallensponsor?
... wie genau haben sich denn die Stimmanteile verändert?
Und darüber hinaus:
- Wie sieht das Konzept aus, mit dem die enorme Schuldenlast abgetragen werden soll?
- Welchen Beitrag können die Fans leisten?
- Was passiert, wenn die Stadt auch nach Sichtung der nachgereichten Unterlagen dem Rangrücktritt nicht zustimmt?
Wann soll es denn eine Entscheidung der Stadt geben?
Dem Vernehmen nach soll der Spieleretat massiv reduziert werden. Das bedeutet wahrscheinlich auch weniger Qualität im Spielerkader und wirft folgende Fragen auf:
- Was ist das sportliche Ziel der nächsten Saison?
- Wird sich der Rückgang der sportlichen Qualität auf die Eintrittspreise auswirken?
- Mit welchem Zuschauerschnitt wird geplant?
Es wird immer wieder betont, dass man einen derartigen Schuldenberg nicht in einer Saison abtragen kann. Das bringt mich zu folgender Frage:
- Wird das obige Konzept zum Schuldenabbau auch funktionieren, wenn die Eislöwen aufgrund des reduzierten Etats und der verminderten Qualität im Kader am Ende der nächsten Saison aus der Bundesliga absteigen?
Der Verein ist 100%-ig ganz klar und eindeutig über den Kooperationsvertrag Verein/BG abgesichert!
Der Kooperationsvertrag regelt sicherlich Höhe und Zahlungsziele der Kooperationsgebühr. Er gilt aber nur, solange die BG besteht und hilft nur, solange die BG in der Lage ist, die Kooperationsgebühr auch zu bezahlen. Wenn die BG - aus welchen Gründen auch immer - in die Insolvenz muss, liquidiert wird oder auch nur nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Kooperationsgebühr zu bezahlen, nutzt dem Verein ein existierender Kooperationsvertrag wenig bis nichts. Das ist, was Socke mit dem Gleichnis zwischen Kooperationszahlungen und Renten meinte.
Ich teile diese Sorge nicht nur aufgrund der aktuellen Situation. Die Ziele des Vereins sind langfristig angelegt und gehen weit über die nächste Saison hinaus.
- Gilt die 100%ige Absicherung auch noch, wenn die Eislöwen am Ende der kommenden Saison sportlich absteigen und die BG den Etat vermutlich noch weiter reduzieren muß?
- Wodurch ist gesichert, dass die Gesellschafter der BG auch in Zukunft am bestehenden Geschäftsmodell festhalten und/oder den Kooperationsvertrag nicht kündigen?
Die letzte Frage dürfte den Zusammenhang zwischen Stimmanteilen in der Gesellschafterversammlung und Absicherung des Vereins verdeutlichen. Nach den jüngsten Entwicklungen ist der Kooperationsvertrag keine ernsthafte Absicherung mehr, sondern hilft nur, wenn die BG dem Verein wohlgesonnen ist. In diesem Fall würde man aber auch ohne Vertrag auskommen. Richtig?
Ich denke, die Sorge um den
Fortbestand von BG, Verein und Nachwuchsarbeit ist gerade in Anbetracht der aktuellen Situation ganz natürlich und durchaus auch berechtigt und deswegen jeglicher Affront unangemessen. Nicht zuletzt deswegen bitte ich sämtliche Fragen als ernst gemeint und provokationsfrei zu verstehen.