Quelle: Eislöwen-Papa Götzi zitiert die Bild Dresden Printausgabe im DFFComeback der DDR Blödelband Winni II
Von Ihnen ist die erste Dynamo-Hymne. Nun treten sie im Sommer nach 20 Jahren Pause wieder im Stadion auf
Bei dieser Nachricht werden Dynamofans große Ohren kriegen: Winni II („Was soll ich mit dem Akkordeon?“), die Blödelband aus DDR Zeiten, feiert nach 20 Jahren im Dresdner Harbig-Stadion ihr Comeback!
Und das ist der richtige Ort dafür: Denn die Kultmusiker sind die Schöpfer der ersten Dynamo-Hymne! Der Ohrwurm („Hohohoho, Dynamo, das ist unsere Show“) entstand in der Oberligasaison 1976/77, als Dynamo DDR Meister vor dem großen Rivalen 1.FC Magdeburg wurde.
Winfried Piepenburg, Chef und Namensgeber der Band, erinnert sich: „Als gebürtige Sachsen drückten wir natürlich immer Kriesche & Co. Die Daumen, schufen dann den Schwarz-Gelben zu Ehren die Jubel-Hymne.“
300.000 Mal wurden die AMIGA-Platten mit dem witzigen Orginal-Kommentar von Reporter-Legende Heinz-Florian Oertel (81, „Hier wird auch kein schlechtes Bier ausgeschenkt“) verkauft.
Im Sommer, nach zwei Jahrzehnten Pause, geht Winni II wieder auf Tour durch 15 ostdeutsche Städte. Start ist im Harbig- Stadion vor dem Anstoß. Der Tag steht noch nicht fest. Piepenburg: „Dann werden wir mit den Fans das alte Dynamo-Lied singen“.
Digitales Säbelrasseln
Streit mit der GEMA: YouTube sperrt in Deutschland Musikvideos
Am Dienstag drohte das führende Videoportal im Internet, YouTube, damit, Musikvideos von Plattenfirmen für deutsche Nutzer zu sperren. Auslöser des Säbelrasselns war, dass sich das Videoportal mit der deutschen Verwertungs-Gesellschaft GEMA über die Verlängerung des Tantiemenvertrags nicht einig wird. Am Mittwoch waren die ersten Videos gesperrt. Wer sich zum Beispiel "Viva La Vida" von Coldplay ansehen wollte, der bekam nur die Nachricht zu sehen: "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar." Nun waren die meisten anderen Videos am Mittwoch zwar noch zu sehen. Laut Firmensprecher Henning Dorstewitz sind weitere Sperrungen aber nur eine Frage der Zeit, weil die Suchmaschinen diese Videos erst finden müssten. Nicht betroffen wären sowieso diejenigen Mitschnitte, die die Mehrzahl der Musikvideos bei YouTube bilden - die illegalen Fernseh- und Konzertmitschnitte.
Nach letztem Erkenntnisstand konnte sich die Firma bei den Verhandlungen um eine Verlängerung des bisherigen Vertrages mit der Verwertungsgesellschaft GEMA bisher nicht auf eine neue Vereinbarung einigen. Der bisherige Vertrag, der die Abgeltung von Lizenzgebühren für Kompositionen an die GEMA regelte, hatte in den vergangenen 18 Monaten Gültigkeit. Nun läuft er aus. Über die Details schweigen sich beide Seiten aus. Laut GEMA spitzte sich der Streit nun zu, weil diese Einblick in die Zahlen von YouTube forderte. Das Videoportal soll vor allem offenlegen, welche Werke von welchen Komponisten wie oft abgerufen werden. Die GEMA braucht diese Zahlen, um mit ihren Mitglieder korrekt abzurechnen. Dieses Verfahren ist bei Radiosendern üblich, die genaue Listen führen, welche Stücke gespielt werden. Aufgrund dieser Listen werden dann die Ausschüttungen für jedes einzelne GEMA-Mitglied berechnet. YouTube weigert sich angeblich, diese Informationen herauszugeben. Und am Dienstagmittag informierte YouTube die GEMA schriftlich darüber, dass die Videos der Plattenfirmen für deutsche Nutzer nun gesperrt werden.
YouTube sind auf der anderen Seite die Forderungen der GEMA zu hoch. Es sei ein Listenpreis von zwölf Cent je Stream gefordert worden. Das würde bedeuten, dass jedes einzelne Abspielen eines Videos einzeln mit dieser Summe berechnet würde. Bisher war die Vergütung mit einer Pauschalsumme abgegolten worden, die auch die Rechte der Komponisten an illegalen Mitschnitten beinhaltete. Die GEMA-Sprecherin Bettina Müller erwiderte, über genaue Summen sei es bei den Verhandlungen bisher nicht gegangen. Man habe YouTube ein Angebot gemacht, pro Stream einen Cent zu entrichten. YouTube konterte: Selbst dieser Betrag sei "nicht hinnehmbar". Ein Cent sei fast das Fünffache der Summe, die bei ähnlichen Verhandlungen in England gefordert wird, wo man schon seit drei Wochen keine offiziellen Musikvideos auf dem Videoportal sehen kann.
Als Weltkonzern sind YouTube und sein Mutterkonzern gezwungen, sich im Rahmen der jeweils nationalen Gesetze und Regelungen zu bewegen. Das ist nicht immer einfach. Es ist im Konzept von YouTube zum Beispiel weder eine Kontrolle dafür vorgesehen, welche Videos die Millionen Nutzer hochladen, noch welche Videos sie sich ansehen. Das widerspräche den Gepflogenheiten des Internets und nicht zuletzt dem Datenschutz.
Viel einfacher als Gesetze und Vereinbarungen zu befolgen, ist es jedoch, Gesetze und Vereinbarungen so zu verändern, dass sie Urheberrecht und Lizenzregelungen aufweichen. Dafür braucht man eine Lobby. Die Lobby von YouTube und Google sind die Millionen Nutzer, die gewohnt sind, Inhalte im Netz umsonst zu beziehen. Bestraft man diese Nutzer nun mit dem Entzug der Gratisinhalte, schafft man Unmut. Und so kommen die Politik und Kontrollinstanzen unter Druck. Denn die meisten Nutzer sind auch wahlberechtigte Bürger.
JENS-CHRISTIAN RABE süddeutsche.de
bring den lars ja nicht mit arbeit in verbindungOriginal von Berti
So stell ich mir Lars bei der Arbeit vor
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